top of page

ERBBAURECHT - Die Chance auf günstiges Wohneigentum

  • Autorenbild: Ellen
    Ellen
  • 10. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Juli

ree

Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, ist ein Modell im Immobilienbereich, bei dem eine Person das Recht erhält, ein Grundstück für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen, ohne es zu kaufen. Stattdessen zahlt der Erbbaurechtnehmer (also derjenige, der das Grundstück nutzt) einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Der Erbbaurechtnehmer hat in der Regel das Recht, auf dem Grundstück zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu nutzen, besitzt jedoch nicht das Grundstück selbst. Die genauen Bedingungen der Nutzung, die Höhe des Erbbauzinses und die Laufzeit werden im Erbbauvertrag geregelt.


Vorteile


  • Geringere Anfangsinvestitionen - Im Vergleich zum Kauf einer Immobilie ist die finanzielle Belastung bei Erbbaurecht deutlich geringer. Der Kaufpreis ist in der Regel niedrig, was den Kauf einer Immobilie ermöglicht ohne viel Kapital auf einmal einsetzen zu müssen.


  • Geringeres Risiko - Da Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, sind Sie auch nicht für die Instandhaltung des Grundstücks verantwortlich. Dies kann Ihnen zusätzliche Kosten und Sorgen ersparen, die mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden sind.


  • Keine Grundsteuer - Der oder die Eigentümer:in des Grundstücks bleibt verantwortlich für die Grundsteuer, nicht die pachtende Person.


  • Planbarkeit - Erbbaurechtverträge hab en eine festgelegte, oft auch lange Laufzeit, was Ihnen Planungssicherheit für diesen Zeitraum bietet.


WAS PASSIERT NACH ABLAUF

Was passiert nach Ablauf eines Erbpachtvertrags?


  1. Rückfall des Grundstücks an den Grundstückseigentümer - In den meisten Fällen fällt das Grundstück nach Ablauf des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer zurück. Der Erbbauberechtigte muss das Grundstück dann in einem Zustand zurückgeben, der der vertraglichen Vereinbarung entspricht, und das Gebäude oder andere bauliche Anlagen, die auf dem Grundstück errichtet wurden, können ebenfalls zurückgegeben oder weiterverwendet werden.


  2. Option auf Verlängerung des Erbbaurechts - Es besteht häufig die Möglichkeit, den Erbbaurechtsvertrag zu verlängern. Dies hängt von den vertraglichen Regelungen ab und muss oft verhandelt werden. Es wird ein neuer Vertrag ausgehandelt, der die Laufzeit und eventuell auch den Erbbauzins neu festlegt.


  3. Abfindung für das Gebäude - In einigen Fällen kann der Erbbauberechtigte für die Gebäude oder baulichen Anlagen, die er auf dem Grundstück errichtet hat, eine Entschädigung erhalten. Diese Entschädigung wird je nach Vertrag und dem Wert der baulichen Anlagen geregelt.


  4. Verkäufe oder Übertragungen - Es ist auch möglich, dass das Erbbaurecht oder die Rechte an den Gebäuden vor Ablauf des Vertrags verkauft oder übertragen werden. Dabei müssen jedoch die Bestimmungen des Vertrages beachtet werden, und der Grundstückseigentümer kann unter bestimmten Umständen ein Mitspracherecht haben.


Erbbaurecht kann eine attraktive Alternative zum klassischen Immobilienkauf sein, die Ihnen viele Vorteile bieten kann.

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page