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Schnee & Eis: Was Immobilieneigentümer jetzt unbedingt beachten müssen

  • Autorenbild: Michelle
    Michelle
  • 2. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Winter bringt nicht nur eine idyllische Schneelandschaft, sondern auch erhöhte Pflichten und Risiken für Immobilieneigentümer. Schnee, Eis und Glätte können schnell zu Unfällen, Sachschäden und rechtlichen Konsequenzen führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Eigentümer bei Schneefall und Eis beachten müssen, welche Pflichten gelten und wie Sie sich optimal absichern.


1. Räum- und Streupflicht: Das müssen Eigentümer wissen

Eine der wichtigsten Pflichten im Winter ist die Räum- und Streupflicht. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, dass Gehwege, Zugänge und Verkehrsflächen sicher nutzbar sind.


Welche Flächen müssen geräumt werden?

  • Öffentliche Gehwege vor dem Grundstück

  • Zugänge zum Haus (Eingänge, Treppen, Garagenzufahrten)

  • Gemeinschaftsflächen bei Mehrfamilienhäusern


Wann muss geräumt werden?

  • In der Regel werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8–9 Uhr

  • Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals täglich geräumt werden

Tipp: Prüfen Sie unbedingt die örtlichen Satzungen, da die Regelungen je nach Kommune variieren können.

2. Haftung bei Unfällen: Wer zahlt bei Glätte?

Kommt es auf nicht geräumten oder vereisten Wegen zu einem Unfall, kann in einigen Fällen der Eigentümer haftbar gemacht werden. Typische Folgen können zum Beispiel Schmerzensgeldforderungen, Schadensersatzansprüche und Gerichtskosten sein.

Besonders kritisch wird es, wenn die Räum- und Streupflicht nachweislich vernachlässigt wurde.


Wichtig: Auch wenn die Pflicht an Mieter oder einen Hausmeisterdienst übertragen wurde, bleibt der Eigentümer in der Kontrollpflicht.


3. Schnee auf dem Dach: Gefahr durch Dachlawinen

Bei starkem Schneefall besteht die Gefahr von Dachlawinen und herabfallenden Eiszapfen. Diese können - je nach Lage und Ausrichtung des Daches - Passanten, Fahrzeuge oder Nachbargrundstücke treffen.


Folgende Maßnahmen können vorbeugen:

  • Installation von Schneefanggittern

  • Regelmäßige Dachkontrollen

  • Absperren gefährdeter Bereiche

  • Dach räumen (lassen)


Gerade bei steilen Dächern oder viel Publikumsverkehr ist besondere Vorsicht geboten.


4. Versicherungen prüfen: Sind Sie ausreichend abgesichert?

Im Winter ist ein ausreichender Versicherungsschutz besonders wichtig. Im Zweifel sollte man noch einmal seinen Versicherungsschutz auf typisch winterbedingte Versicherungsfälle - wie z.B. Schneelastschäden, Haftungen bei Unfällen - prüfen.


Es kann ratsam sein insbesondere folgende Versicherungen genau anzusehen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

  • Gebäudeversicherung (z. B. bei Schneelastschäden)

  • Ggf. Zusatzbausteine für Elementarschäden


Ein kurzer Check beim Versicherer kann im Ernstfall hohe Kosten sparen.


5. Pflichten übertragen – aber richtig

Als Eigentümer einer Immobilie kann man die winterlichen Pflichten auch an Dritte übertragen. Speziell bei Vermietung ist das sehr häufig der Fall, kann aber auch bei der selbstgenutzten Immobilie gemacht werden.


Der Winterdienst wird oft übertragen an:

  • Mieter (per Mietvertrag)

  • Hausmeisterdienste

  • Externe Winterdienstfirmen


Der Eigentümer ist dennoch in der Kontrollpflicht und muss dafür sorgen, dass dem Winterdienst auch nachgegangen wird. Damit sich Haftungsrisiken minimieren, ist es wichtig, dass die Übertragung sauber ausgeführt wird.

Wichtig ist deshalb:

  • Klare vertragliche Regelungen

  • Dokumentation der Beauftragung

  • Regelmäßige Kontrolle der Ausführung



6. Nachhaltig streuen: Was ist erlaubt?

Nicht jedes Streumittel ist erlaubt. In vielen Gemeinden sind Salz und chemische Auftaumittel eingeschränkt oder verboten. In manchen Gemeinden dürfen nur umweltfreundliche Mittel eingesetzt werden.


Erlaubte Alternativen sind meist:

  • Sand

  • Splitt

  • Granulat


Tipp: Achten Sie auf umweltfreundliche Lösungen und kommunale Vorgaben, damit Sie auf der sicheren Seite sind.


Eine gute Vorbereitung schützt vor Haftung und Schäden.

Schneefall und Eis können lästig sein und Immobilieneigentümer jedes Jahr vor Herausforderungen stellen. Wer seine Räum- und Verkehrssicherungspflichten kennt, rechtzeitig handelt und gut versichert ist, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Risiken.


 
 
 

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